Oldtimer
Von den Versicherern für Oldtimer- und Youngtimer-Fahrzeugen werden in vorgegebenen Zeitabständen, in der Regel alle 2 Jahre, neue Fahrzeugbewertungen - Wertermittlungen - sowie Zustandsbeschreibungen vorgeschrieben.
Dies Bewertungen dienen zum einen als Grundlage um Fahrzeuge als Oldtimer bzw. Youngtimer versichern zu können sowie zur Beurteilung, ob das jeweilige Fahrzeug nicht unterversichert ist und zum anderen für den Fahrzeughalter als Nachweis / Beweissicherung über den derzeitigen Gesamtzustand sowie Fahrzeugwert, der bei einem eventuellen Unfall bzw. Totalverlust des Fahrzeuges als Grundlage zur Schadenregulierung dienen kann.
Erstellt werden können folgende Produkte:- Kurzbewertung des Fahrzeuges, mit Ermittlung des Marktwertes, das in der Regel als Versicherungsgrundlage genügt (je nach Versicherungsgesellschaft bzw. Fahrzeugalter)
- Ausführliches Gutachten mit Ermittlung des Marktwertes für besonders hochwertige Fahrzeuge, zum Fahrzeugkauf oder -verkauf.
- Ausführliches Gutachten zur Feststellung eines behobenen oder vorhandenen Unfallschadens.
- Gutachten zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes als Versicherungsgrundlage oder zur Schadenregulierung (vorbeugend).
- Gutachten zur Ermittlung des Wiederherstellungswertes als Versicherungsgrundlage für Fahrzeuge mit überdurchschnittlich langwierigen, aufwendigen und kostenintensiven Restaurierungen oder zur Schadenregulierung (vorbeugend).
- Gutachten zur Bestimmung des aktuellen oder auch zurückliegenden Marktwertes des Fahrzeuges.
- Kaufberatung mit und ohne Erstellung eines Gutachtens bzw. einer Bewertung.
- Alle Produkte beinhalten, außer der Wertfestlegung auch die Einstufung des Oldtimer / Youngtimer in die, dem Erhaltungs- und Pflegezustand entsprechenden Zertifizierungsnote 1 - 6.